AGB

1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung / Lieferung anerkannt. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Angaben wie Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Prospekten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke, Modelle und Zeichnungen. Sie bleiben unser Eigentum.

3. Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk, ausschließlich Verpackung. Für die Preisberechnung sind unsere jeweils geltenden Preislisten allein und ausschließlich verbindlich.

4. Die Versandkosten trägt grundsätzlich der Käufer. Für alle Sendungen geht ab Grundstück des Verkäufers die Gefahr, auch die des zufälligen Unterganges, auf den Käufer über. Die Sendung reist im Auftrag und für Gefahr des Käufers, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart ist. Eine Bruchversicherung wird vom Verkäufer auf Wunsch des Käufers in dessen Namen und auf dessen Kosten abgeschlossen.

5. Das Abladen ist Sache des Käufers, auch wenn Personal und Material vom Verkäufer gestellt werden sollte. Hierdurch wird eine Haftung nicht begründet.

6. Die Rechnungsbeträge sind sofort netto zahlbar. Zahlungshalber entgegengenommene Wechsel, Schecks oder Zessionen begründen nie Skontoabzug. Hierdurch tritt auch keine Stundung oder Forderung ein.

7. Gegen die Ansprüche der Firma 50NRTH GmbH kann der Auftraggeber – Käufer – nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers – Käufers – unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

8. Angegebene Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie rechnen von dem Tage an, an welchem uns erteilte Aufträge völlig klargestellt und zu leistende Anzahlungen hier eingegangen sind. Verzögerungen infolge Betriebsstörung, Ereignisse höherer Gewalt oder dergleichen heben den Kaufabschluss nicht auf; Leistung von Schadenersatz wegen fahrlässig verspäteter Lieferung wird ausdrücklich und allgemein abgelehnt.

9. Die Leistung erfolgt in handelsüblicher Qualität. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

10. Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, bei wiederholter oder laufender Geschäftsverbindung bis zur Tilgung des Schuldsaldos, bleibt die gelieferte Ware unbeschränktes Eigentum des Verkäufers. Schecks, Wechsel oder Zessionen werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Der Käufer darf die Ware bis zur völligen Bezahlung weder versenden noch zur Sicherung übereignen.

Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der die Rechte oder die Verfügungsmöglichkeit des Verkäufers gefährdet, so hat der Käufer den Verkäufer sofort zu benachrichtigen.
Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an dem neuen Gegenstand oder dem vermischten Bestand in Höhe der § 947, 948 BGB. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vom Käufer weiterveräußert, so tritt der Käufer bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Warenlieferungen hiermit schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung, gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab.

11. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle zur Geltendmachung der diesem zustehenden Rechte notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu geben und auf Verlangen des Verkäufers die Abtretung seinen Abnehmern oder Dritten bekannt zu geben.

12. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Ware unter Angabe der Gründe schriftlich beim Verkäufer vorliegen. Zur Überprüfung der Beanstandung ist die Ware unverzüglich auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurückzusenden. Der Käufer hat bei berechtigten Beanstandungen nur einen Anspruch auf Ersatz der fehlerhaften Teile oder, falls das ganze Werk fehlerhaft ist, auf Wandlung, sofern der Verkäufer nicht Ersatzlieferung in vollem Umfang zusagt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Schadenersatz aller Art sind ausgeschlossen. Ersetzte Teile verbleiben beim Verkäufer.

13. Kaufverträge werden unter Bedingung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Käufers geschlossen. Ergibt sich, dass diese Voraussetzungen nicht vorhanden gewesen oder nicht mehr vorhanden sind, steht dem Verkäufer jederzeit das Recht zu, vom Verkauf zurückzutreten oder seine Verkaufsbedingungen zu ändern. Sämtliche hierdurch entstehenden oder entstandenen Kosten trägt der Käufer. Der Verkäufer kann auch dann, und zwar ohne Schadenersatzanspruch seitens des Käufers, vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände eintreten, welche es ihm ohne sein Verschulden unmöglich machen, die Ware fristgerecht oder sonst ordnungsgemäß zu liefern.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile, auch bei Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten ist das Amtsgericht in Wittlich bzw. das Landgericht in Trier.

15. Die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die vorstehenden ersetzt. Die Bedingungen gelten auch für bereits laufende Verträge. Bei evtl. Widersprüchen zwischen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und der des Käufers gelten die des Verkäufers vor.

16. Ist eine der vorstehenden Klauseln unwirksam, so bleiben die übrigen hiervon unberührt.

50NRTH GmbH
D-54516 Wittlich, im Februar 2009

50NRTH

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